Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart. Sie liegt rund 50 Kilometer südwestlich der Landeshauptstadt Stuttgart und etwa zwölf Kilometer südwestlich der Kreisstadt Tübingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
43.843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72108
Vorwahlen
07472, 07478, 07457, 07073
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Hauptstraße 1
72108 Rottenburg am Neckar
2. Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72074 Tübingen
3. Finanzamt Tübingen
Wilhelmstraße 26
72074 Tübingen
Gemeinde Rottenburg am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 22.02.2022 den Bebauungsplan "Ebene und Schelmenäcker - Neufassung" in Rottenburg am Neckar-Wendelsheim beschlossen. Dieser Plan soll die planerischen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich schaffen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs fand vom 13.06.2022 bis 13.07.2022 statt, wobei Stellungnahmen während dieser Frist eingereicht werden konnten. Der Planentwurf und die Begründung waren digital und im Rathaus des Stadtteils Wendelsheim zugänglich.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.